BÜRGERBUSFÖRDERUNG DES LANDES

  • Fahrzeugförderung für Bürgerbusse: Das Land unterstützt die Beschaffung von Fahrzeugen für Bürgerbusprojekte mit einem Festbetrag von 22 500 Euro. Das damit beschaffte Fahrzeug muss über einen barrierefreien Einstieg verfügen, die neueste Abgasnorm einhalten und für mindestens acht Jahre oder 160 000 km im Linienverkehr eingesetzt werden. Gefördert werden nur Kleinbusse mit acht Fahrgastplätzen, keine Pkw. Es sind sowohl Erst- als auch Ersatzbeschaffungen für bestehende Bürgerbusprojekte möglich. Die Förderung muss bei der L-Bank beantragt werden.

 

  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung“: Im Jahr 2015 werden erstmals die Kosten für Erstausstellung oder Erneuerung des so genannten „Personenbeförderungsscheins“ (P-Schein) erstattet, wenn diese für ehrenamtlich im Linienverkehr tätige Personen (bzw. die Träger entsprechender Projekte) ausgestellt werden. Auch dies gilt für neu eingerichtete wie bestehende Verkehre. Anträge sind bei der NVBW zu stellen.